Montag, 16. September 2024
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    NSU-Prozess: Carsten S. holt seine Vergangenheit ein

    Heute beginnt in München der Prozess gegen den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU). Hauptangeklagt ist Beate Zschäpe, die gemeinsam mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos insgesamt zehn Morde verübt haben soll. Auf der Anklagebank ist auch der Mann, der dem Terror-Trio die Tatwaffe beschafft haben soll: Carsten S. – ihn holt mit dem Prozess ein überwunden geglaubtes Kapitel seines Lebens wieder ein.

    Carsten S. schwörte seiner braunen Vergangenheit ab

    Denn im Gegensatz zu den anderen Angeklagten – neben Zschäpe auch Ralf Wohlleben, Andre E. sowie Holger G. – hat er sich eindeutig und glaubhaft vom Rechtsextremismus distanziert: Er stieg im Jahr 2003 aus der rechtsextremen Szene aus und zog nach Nordrhein-Westfalen, um dort offen schwul zu leben. Vor seiner Verhaftung im Februar 2012 arbeitete er bei der AIDS-Hilfe in Düsseldorf und hatte noch einen Nebenjob in einem schwul-lesbischen Jugendclub.

    Mit 19 ein hohes Mitglied in rechten Kreisen

    Doch mit 19 war er in der rechten Szene im Osten Deutschlands aktiv. Der Polizei sagte Carsten S., dass er mit 13 bemerkt hat, schwul zu sein. Da er gemerkt habe, dass er „anders sei als die anderen“, habe er sich besonders stark anpassen wollen – und ging zu den Neonazis.

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    Zunächst gehörte Carsten S. dem „Thüringer Heimatschutz“ (THS) an, zudem engagierte er sich auf Landes- und Bezirksebene für die NPD und deren Nachwuchsorganisation JN.

    In Jena lernte er Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe kennen. Später soll er für die Untergetauchten Geld gesammelt und ihre Kontaktperson gewesen sein.

    Für 2500 D-Mark soll Carsten S. schließlich die Waffe bekommen haben, mit der das NSU-Trio neun Menschen tötete – eine Ceska, Typ 83, Kaliber 7,65 Millimeter. Das machte ihn zum Mittäter: In München steht er vor Gericht, weil er sich mit dem Beschaffen der Waffe der Beihilfe zum Mord schuldig gemacht hat.

    Mildernde Umstände für Carsten S.?

    Da Carsten S. zur Tatzeit erst 19 Jahre alt war, könnte ihm der Prozess nach dem milderen Jugendstrafrecht gemacht werden. Außerdem dürfte seine umfassende Aussage strafmildernd wirken. Die Strafe für Beihilfe zum Mord liegt zwischen drei und 15 Jahren. Nach seiner Aussage wurde er ins Zeugenschutzprogramm aufgenommen.

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