Sonntag, 8. September 2024
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    Uganda: Verfassungsgericht bestätigt Todesstrafe für „schwere Homosexualität“

    In Uganda hat das Verfassungsgericht das sogar von den Vereinten Nationen kritisierte „Anti-Homosexualitätsgesetz“ größtenteils bestätigt. Das dürfte auch Auswirkungen auf andere afrikanische Staaten haben, die an ähnlichen Gesetzen arbeiten.

    Das ugandische Verfassungsgericht hat am Dienstag ein international kritisiertes „Anti-Homosexuellen-Gesetz“ weitgehend bestätigt. Eine Klage gegen das Gesetz wurde abgewiesen, es werde weder aufgehoben noch ausgesetzt, erklärte das Gericht in der Hauptstadt Kampala.

    Das Gesetz sieht drakonische Strafen für Homosexualität vor

    Das Gesetz wurde letzten Mai vom Parlament mit nur zwei Gegenstimmen beschlossen und sieht unter anderem lebenslange Haft für einvernehmlichen gleichgeschlechtlichen Sex vor. Schwule oder lesbische Beziehungen können mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Organisationen, die die LGBTI-Community in Uganda unterstützen, müssen mit hohen Geldstrafen rechnen. 

    Für „schwere Homosexualität“ – dazu zählt unter anderem Sex mit Minderjährigen, Menschen mit Behinderungen oder Senioren sowie Sex während der Bewusstlosigkeit – sieht das Gesetz sogar die Todesstrafe vor. Sogar „versuchte schwere Homosexualität“ wird mit bis zu 14 Jahren Haft bestraft. Bis jetzt wurde etwa ein 20-Jähriger wegen „schwerer Homosexualität“ angeklagt, weil er Sex mit einem 41-Jährigen hatte – warum der Straftatbestand erfüllt wurde, war allerdings nicht klar.

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    Aktivist:innen wollen nun gegen die Entscheidung berufen

    Mit seiner Entscheidung hat das Gericht den Bemühungen von Aktivist:innen und Bürgerrechtsgruppen, das Gesetz abzuschaffen, zunichte gemacht. Frank Mugusha, der prominenteste LGBTI-Aktivist Ugandas und einer der Kläger, hat bereits angekündigt, gegen die Entscheidung des Verfassungsgerichts beim Obersten Gerichtshof Berufung einzulegen.

    Sowohl die Vereinten Nationen als auch Aktivist:innen und diverse Menschenrechtsorganisationen haben darauf hingewiesen, dass das Gesetz gegen die Verfassung Ugandas verstößt, die das Recht auf Privatsphäre und Diskriminierungsfreiheit garantiert. Auch internationale Verträge wie die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker würde dem Gesetz widersprechen. 

    Mit dem Gesetz soll die queere Bevölkerung Ugandas eingeschüchtert werden

    Aktivist:innen, Akademiker:innen und Menschenrechtsexpert:innen gehen davon aus, dass das Gesetz vor allem dafür eingesetzt werden dürfte, die queere Bevölkerung des Landes zu schikanieren und einzuschüchtern. Darauf deuten auch die ersten Verhaftungen nach Inkrafttreten des Gesetzes hin.

    Unter den 48 Millionen Einwohner:innen Ugandas hat das Gesetz allerdings großen Rückhalt – passt es doch zur querfeindlichen Rhetorik von religiösen und politischen Führern des Landes. So behaupteten etwa einige Abgeordnete, dass sie von ihren Wählern Informationen über angebliche Pläne zur „Förderung und Rekrutierung von Schulkindern für Homosexualität“ bekommen hätten.

    Sowohl Politiker:innen als auch muslimische und christlicher Führer des Landes behaupten auch, Homosexualität sei ein Import des Westens. Vor der Verabschiedung des Gesetzes haben sie Kundgebungen veranstaltet, um ihre Unterstützung für das „Anti-Homosexualitäts-Gesetz“ zu zeigen.

    Verstößt das Gesetz gegen die Verfassung Ugandas?

    Das Gesetz wurde weltweit kritisiert und belastet auch die internationalen Beziehungen des ostafrikanischen Landes zu westlichen Staaten. Die Weltbank hatte deshalb alle neuen Finanzierungen ausgesetzt, und die USA haben Sanktionen und Einreisebeschränkungen gegen hochrangige Beamte aus Uganda verhängt.

    Die Feindlichkeit gegenüber sexuellen Minderheiten hat in den letzten Jahren in vielen Ländern Afrikas zugenommen. Aktivist:innen warnen nun, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichts ähnlichen Gesetzen in anderen afrikanischen Ländern weiteren Auftrieb geben könnte.

    Im Februar hatte etwa das Parlament von Ghana ein ähnliches Gesetz beschlossen. Allerdings weigerte sich der Präsident, es zu unterzeichnen, bis der Oberste Gerichtshof des Landes über dessen Verfassungsmäßigkeit entschieden hatte. Auch in Ländern wie Kenia, Namibia, Tansania oder dem Südsudan sind ähnliche Gesetze in Planung. Dort wird genau beobachtet, welche Folgen das „Anti-Homosexualitäts-Gesetz“ für Uganda hat.