Sonntag, 8. September 2024
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    45-Jähriger mit 2,9 Promille greift schwules Paar im Park an

    Wieder hat es in Berlin einen queerfeindlichen Zwischenfall gegeben: Im Weichselpark hat ein 45-Jähriger ein schwules Paar angegriffen und leicht verletzt. Die Polizei konnte der Angreifer schnappen.

    Im Berliner Stadtteil Neukölln ist es wieder zu einem schwulenfeindlichen Zwischenfall gekommen. Zwei Männer, 35 und 43 Jahre alt, alarmierten am Dienstagnachmittag die Polizei. Sie waren kurz zuvor in der Grünanlage am Weichselpark vob einem Mann angegriffen worden.

    Ein 45-Jähriger griff das Paar an und trat dem Jüngeren auf den Kopf

    Demnach ist das Paar mit Freunden gemeinsam auf einer Decke gesessen, als ein Unbekannter auf die beiden Männer zugegangen ist. Er hat sie schwulenfeindlich beleidigt und dann angegriffen: Dem 25-Jährigen soll er dabei auf den Kopf getreten haben, dem 43-Jährigen in den Rücken. Die beiden Angegriffenen wurden bei dem Vorfall leicht verletzt.

    Die Polizei machte sich sofort auf die Suche nach dem Angreifer und wurde fündig. Wenig später nahmen Beamt:innen des Polizeiabschnitts 54 einen 45 Jahre alten Tatverdächtigen fest. Ein freiwilliger Alkoholtest bei dem Mann ergab einen Wert von 2,9 Promille.

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    Daraufhin ordnete eine Richterin eine Blutabnahme an. Nach der erkennungsdienstlichen Behandlung wurde der Tatverdächtige wieder auf freien Fuß gesetzt. Nähere Informationen zum Tatverdächtigen gibt es nicht. Die weiteren Ermittlungen wegen Beleidigung und Körperverletzung hat der Polizeiliche Staatsschutz beim Landeskriminalamt Berlin übernommen. Das ist bei mutmaßlichen Hassverbrechen üblich.

    Für Hassverbrechen gegen sexuelle Minderheiten gibt es in Berlin eigene Ansprechpartner:innen

    Angehörige sexueller Minderheiten, die Opfer von Hasskriminalität geworden sind, können in der deutschen Hauptstadt unter anderem auf der Internetwache der Polizei Berlin  online eine Anzeige aufgeben.

    Bei der Berliner Polizei gibt es zudem zwei Ansprechpersonen für LGBTI . Damit soll Angehörigen sexueller Minderheiten, die oft aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen ein eher kritisches Verhältnis zur Polizei haben, das Erstatten einer Anzeige nach einem Übergriff erleichtert werden.