Freitag, 6. September 2024
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    Sensible Daten weitergegeben: Gericht bestätigt Millionenstrafe für Grindr

    Enttäuschung bei Grindr: Ein norwegisches Gericht hat eine Millionenstrafe für die Dating-App bestätigt. Sensibe Daten der Nutzer wurden ohne wirksame Zustimmung weitergegeben.

    In Oslo hat das Bezirksgericht Anfang Juli eine Millionenstrafe der norwegischen Datenschutzbehörde Datatilsynet gegen Grindr bestätigt und damit den Einspruch des US-Unternehmens abgewiesen. Die vor allem unter schwulen und bisexuellen Männern beliebte Dating-App soll nun 65 Millionen Kronen, umgerechnet mehr als 5,6 Millionen Euro, zahlen. Das ist die höchste Strafe, die jemals von der Behörde verhängt wurde. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

    Bis jetzt hat Grindr alle Berufungen gegen die Strafe verloren

    Datatilsynet hatte die Strafe bereits 2021 verhängt, Grindr hat allerdings dagegen berufen. Bis jetzt nicht sehr erfolgreich: Im Oktober 2023 hat die nächsthöhere Instanz die Entscheidung bestätigt, so wie jetzt auch das Bezirksgericht. Ob Grindr auch gegen diese Entscheidung Einspruch einlegt, ist nicht bekannt.

    Für die norwegische Datenschutzbehörde ist es erwiesen, dass Grindr zwischen 2018 und 2020 massiv gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen hat. Diese gilt nicht nur in der EU, sondern auch in Norwegen.

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    Für Daten zur sexuellen Orientierung gilt besonderer Schutz

    Die bis dahin von Grindr bei der Registrierung eingesetzte Lösung zur Zustimmung sei für den User weder freiwillig gewesen noch sei er mit ausreichend informiert worden, was mit seinen Daten passiert. Denn diese wurden über Werbenetzwerke an Tausende Werbefirmen weitergegeben, wie der Norwegische Konsumentenschutz gemeinsam mit der österreichischen Daten-NGO NOYB festgestellt hat.

    Was die Datenschützer außerdem an der Art, wie die US-Firma mit seinen Nutzerdaten umgegangen ist, aufgeregt hat: Die Daten von Grindr gelten als sensibel, da die Nutzung der App klar mit der sexuellen Orientierung der Nutzer verknüpft sei. Deshalb gilt für sie ein besonderer Schutz, der nach Meinung der Behörde ebenfalls ignoriert wurde.

    Die Höhe der Strafe richtet sich nach unter anderem nach Schwere des Verstoßes und Umsatz der Firma

    Für die norwegische Behörde ist die Weitergabe diverser Daten wie GPS-Ortsangabe, IP-Adresse, Advertiser-IDs, Alter und Geschlecht an etliche Dienste, um zielgerichtete Werbung auszuspielen, deshalb nicht auf legaler Basis erfolgt.

    Die Höhe der Geldstrafe hat die Behörde aus der Schwere des Verstoßes, der Dauer, der Zahl der betroffenen Personen, der Kategorien der betroffenen personenbezogenen Daten, des Schuldgrades und der finanziellen Leistungsfähigkeit errechnet.