Mittwoch, 18. September 2024
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    Italien: Verfassungsgericht entscheidet nicht über dritten Geschlechtseintrag

    In Italien wird das Verfassungsgericht nicht über die Rechtmäßigkeit eines dritten Geschlechtseintrags entscheiden. Die Höchstrichter:innen spielen den Ball an den Gesetzgeber weiter.

    Der italienische Verfassungsgericht wird nicht über die Einführung eines dritten Geschlechtseintrags in unserem Nachbarland entscheiden. Die Richter:innen haben eine Prüfung, ob die derzeitige Regelung verfassungsmäßig ist, nicht zugelassen. Das berichtet der RAI Sender Bozen .

    Die Entscheidung muss von der Politik getroffen werden, sagt das Gericht

    Beantragt hatte die Prüfung das Bozner Landgericht. Grund dafür war ein Antrag auf Änderung des Geschlechts in „nicht-binär“. Das sieht das italienische Recht derzeit aber nicht vor.

    Die Entscheidung über einen dritten Geschlechtseintrag in Italien sei von so großer sozialer und rechtlicher Tragweite, dass sie von der Politik getroffen werden müsse, so das Höchstgericht. So sei die Einordnung der Bevölkerung in Männer und Frauen etwa Grundlage des Famllien- oder Arbeitsrechts, betreffe aber etwa auch die Organisation von Krankenhäusern oder Gefängnissen.

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    Auch die Rechte nicht-binärer Personen sind von der italienischen Verfassung geschützt

    Dennoch erkannte das italienische Verfassungsgericht an, dass es der Persönlichkeit eines Menschen nicht gerecht werde, wenn er sich dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugehörig erklären müsse, ohne sich diesem Geschlecht auch zugehörig zu fühlen. Auch die Möglichkeit, die eigene Persönlichkeit zu entfalten, werde von der Verfassung geschützt.

    Sollte das Entfalten der eigenen Persönlichkeit zu einer Ungleichbehandlung führen oder die psychische Gesundheit von Betroffenen beeinträchtigen, würde das darüber hinaus auch dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen. Und dieser stehe ebenfalls im Verfassungsgericht, so das Höchstgericht.

    So wäre nun der italienische Gesetzgeber am Zug. Allerdings sollte man von ihm nicht zu viel erwarten: Die rechtskonservative Mehrheit, mit der Ministerpräsidentin Giorgia Meloni regiert, gilt als queerfeindlich. So hat das Innenministerium etwa erlassen, Geburtsurkunden von Regenbogenfamilien, in denen zwei Mütter verzeichnet sind, für ungültig zu erklären.