Montag, 16. September 2024
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    HomeSzeneWienAnschlag auf Taylor-Swift-Konzert: Für Anwalt ist Verdächtiger entlastet

    Anschlag auf Taylor-Swift-Konzert: Für Anwalt ist Verdächtiger entlastet

    Vor gut drei Wochen hat der Staatsschutz einen mutmaßlichen Terroranschlag auf das Taylor-Swift-Konzert verhindert und einen 19 Jahre alten Tatverdächtigen verhaftet. Dessen Anwalt sieht ihn nun nach einem Privatgutachten als entlastet.

    Es war eine Meldung, die weltweites Aufsehen erregt hat: Nach einem Hinweis des CIA hat die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSA) in Ternitz in Niederösterreich einen 19-Jährigen verhaftet. Er soll einen islamistischen Terroranschlag auf das Taylor-Swift-Konzert in Wien geplant haben, sind sich die Behörden sicher. Er selbst hat sein zu Beginn gemachtes Geständnis mittlerweile wieder zurückgezogen.

    Für den Anwalt des 19-Jährigen waren die Terrorpläne nicht „in Ausführungsnähe“

    Er und ein 17-Jähriger, der DSA zufolge sein Komplize, sitzen seitdem wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation in U-Haft. Doch der 19-Jährige soll bald schon wieder auf freien Fuß kommen, wenn es nach seinem Anwalt Werner Tomanek geht. Die Terrorpläne hätten sich nicht „in Ausführungsnähe“ befunden, er kündigte deshalb an, einen Enthaftungsantrag stellen zu wollen.

    Entlasten soll den 19-Jährigen auch ein Privatgutachten, das der Gutachter Ingo Wieser im Auftrag von Tomanek erstellt hat. Dieser kam zum Schluss, dass die vorgefundene pyrotechnische Zündausrüstung prinzipiell ausreichend war, um einen Sprengkörper auf Basis von Triacetontriperoxid (TATP) zur Umsetzung zu bringen. 

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    Der zusammengemischte Sprengstoff wäre zu schwach für eine Bombe gewesen, schreibt der Gutachter

    Auch waren die sichergestellten Chemikalien zur Herstellung von TATP grundsätzlich geeignet. Allerdings wären ohne „anreichernde Zwischenschritte“ mit der sehr verdünnten schwefeligen Säure, zwölfprozentigem Wasserstoffperoxid und acetonhaltigem Nagellackentferner „keine hohen Ausbeuten erwartbar“ gewesen.

    Das „flüssige TATP“, das die Ermittler im Kühlschrank des Verdächtigen gefunden hatten, sei Wieser zufolge eine „TATP-haltige Lösung“ gewesen, bei der die Menge an TATP maximal vier Gramm ausgemacht haben dürfte – und nicht 45 Gramm, wie im Einsatzbericht vermerkt. Die Flüssigkeit wurde „aus Sicherheitsgründen“ noch im Garten des elterlichen Wohnhauses des 19-Jährigen vernichtet.

    Wieser zufolge hätte diese Lösung allenfalls für die Herstellung von ein bis zwei Sprengkapseln gereicht, wobei deren Präparierung „sicher noch mehrere Tage in Anspruch genommen hätte“. Anwalt Tomanek schließt daraus: „Die Arbeitshypothese der DSN ist vom Tisch.“ Das Gutachten komme zu dem Schluss, „dass es auf Basis des sichergestellten Materials nicht möglich war, bei den Konzerten von 8. bis 10. August ein Sprengstoffattentat durchzuführen“.