Freitag, 13. September 2024
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    Neo-Staatsbürger Stephen Fry freut sich auf seine erste Nationalratswahl

    Rund 6,3 Millionen Menschen dürfen bei der Nationalratswahl am 29. September ihre Stimme abgeben. Darunter sind auch fast 28.000 Personen, die ihre Staatsbürgerschaft nach §58c Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG) bekommen haben – weil sie oder ihre direkten Vorfahren von den Nazis aus Österreich vertrieben wurden.

    Die Großmutter der queeren Ikone stammt aus Österreich

    So auch die Großeltern der britischen LGBTI-Ikone Stephen Fry. Sie kamen aus Wien und Salzburg und mussten vor den Nazis aus Österreich flüchten. Nun hat der Autor und Schauspieler die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten – und hat vor, sein damit verliehenes Wahlrecht auch gleich zu nutzen.

    „Es ist das erste Mal für mich, und ich bin sehr aufgeregt““, sagte Fry in einem Video, dass das Außenministerium am Dienstag. veröffentlichte: „Ich bin stolz, sagen zu dürfen, dass ich österreichischer Staatsbürger bin.“

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    Sein Wahlrecht in Österreich bezeichnet er als „Privileg“

    Er bezeichnet sein Wahlrecht in Österreich als „Privileg“ und fordert in dem Video alle Österreicherinnen und Österreicher auf, von diesem Gebrauch zu machen. Er bezeichnet sein Wahlrecht in Österreich als „Privileg“ und fordert in dem Video alle Österreicherinnen und Österreicher auf, von diesem Gebrauch zu machen.

    „Es ist so ein wichtiges Recht. Es ist wunderbar, dass Österreich ein modernes und vorwärts gewandtes Land ist, das sich um seine Geschichte und Zukunft sorgt. Aber nichts davon hat einen Sinn, wenn nicht alle wählen und sich eine Meinung darüber bilden, in welchem Österreich sie leben wollen und welches Österreich sie haben wollen“, so Fry.

    Beim Außenministerium sind derzeit rund 200.000 Auslandsösterreicher:innen registriert. Minister Schallenberg hatte jene, die das Ministerium kontaktieren durfte, noch einmal extra über die Wahlen, Fristen und Möglichkeiten informiert. Ein Schwerpunkt lag auf jeden Menschen, die ihre Staatsbürgerschaft nach §58c StbG wiedererlangt haben.