Mittwoch, 18. September 2024
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    Date in eine Falle gelockt und getötet: Neun Jahre Haft für 20-Jährigen

    Weil er einen Freund in eine Falle gelockt und dann umgebracht hat, ist ein 20-Jähriger vom Landgericht Leipzig wegen Mordes zu neun Jahren Haft verurteilt worden.

    Am 28. Juni 2023 lockte der 20 Jahre alte Kevin R. seinen Kumpel, den 25-jährigen Daniel P., in den Keller eines alten Getreidespeichers im Lindenauer Hafen. Doch während Daniel P. dachte, dass die beiden Sex haben würden, hatte Kevin R. andere Pläne.

    Aus Rache fesselte er sein Opfer und warf es ins Wasser

    Er wollte den 25-Jährigen, der in den Angeklagten verliebt war, berauben – weil er ihm ein Darlehen für ein Moped versprochen hatte, in Wirklichkeit aber pleite war. Kevin R. fesselte dem Opfer einvernehmlich die Hände auf den Rücken, klebte ihm eine Socke auf den Mund und stieß den Mann in eine Betonwanne, die mit Wasser gefüllt war.

    Das Opfer, Vater eines damals zweijährigen Sohnes, erstickte qualvoll. Seine Leiche wurde erst am 27. Juli, vier Wochen nach der Tat, von Lost-Places-Abenteurern in dem Getreidespeicher entdeckt.

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    Vor Gericht bestritt der Angeklagte die Tötungsabsicht

    Vor Gericht gab der Angeklagte an, dass er seinem Opfer lediglich eine Lektion erteilen wollte, weil er ihn sexuell benutzt habe. Er sei nicht schwul und hätte nur wegen des erwarten Darlehens Sex mit dem Opfer gehabt. wie er sagte.

    Am Abend der Tat stahl er eigenen Angaben zufolge die Bankkarte und das Handy seines Opfers. Als er am nächsten Tag in die Industrieruine zurückehrte, war Daniel P. bereit tot. Doch anstatt Hilfe zu holen, ließ ihn Kevin R. einfach dort liegen.

    „Sie haben bisher nichts in ihrem Leben auf die Reihe bekommen“

    Nach seiner Festnahme im September beschuldigte Kevin R. zunächst eine andere Person der Tat. Später gab er zu, gelogen zu haben. Auch das thematisierte Richter Bernd Gicklhorn: „Sie haben bislang nichts in ihrem Leben auf die Reihe bekommen und suchen die Schuld immer bei anderen“, sagte er dem Angeklagten.

    Der Richter verurteilte den heute 20-Jährigen zu neun Jahren nach Jugendstrafrecht. Er sah das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. „Er allein ist schuld, dass ein Mensch nicht mehr lebt und, dass ein Kind keine Chance hat, seinen Vater kennenzulernen“, sagte der Richter über den Angeklagten.

    Da Kevin R. zum Zeitpunkt der Tat 19 Jahre alt war und unter Reifedefiziten leide, wurde er nach Jugendstrafrecht verurteilt. Hier beträgt die Höchststrafe bei Mord zehn Jahre anstatt lebenslänglich.

    Update 12.09.: Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Sie hatte zehn Jahre Haft wegen Mordes aus Heimtücke, Habgier und Ermöglichung einer anderen Straftat gefordert. Das Gericht hatte aber nur das Mordmotiv der Heimtücke anerkannt.